Renaturierung

Renaturierung der Lüder im Zuge der WRRL

Was ist die WRRL?
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-Richtlinie 2000/60/EG) (WRRL) legt einen europaweiten Gemeinschaftsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers fest. Die WRRL strebt einen integrierten Gewässerschutz an. Demnach

  • sind sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser zu schützen,
  • wird der Gewässerschutz qualitativ und quantitativ angegangen und
  • erfolgt eine ökologische und eine ökonomische Betrachtungsweise.

Das heißt:
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert u.a. den guten ökologischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu erhalten bzw. bis Ende 2015 (mit Verlängerung bis spätestens 2027) zu erreichen. Er ist neben einer guten stofflichen Qualität durch Lebensgemeinschaften gekennzeichnet, die nur gering von den gewässertypischen Verhältnissen abweichen. Hierfür muss eine entsprechende Gewässerstruktur (Morphologie, Durchgängigkeit) vorhanden sein. Je vielfältiger ein Gewässer samt seiner Ufer- und Auen ist, desto wertvoller ist es als Lebensraum.

Was bedeutet das für die Lüder?
Für die Verbesserung der linearen Durchgängigkeit müssen Querbauwerke entfernt werden. Im Falle der Lüder sind das die Wehre an den Mühlen. Durch den Wegfall dieser Bauwerke können die Fische und Kleinstlebewesen wieder entsprechend ihrem natürlichen Verhalten wandern. Ebenfalls sorgt das Entfernen der Wehre dafür, dass der Gewässergrund wieder kiesiger wird (Geschiebe).  Das ist wiederum ein Vorteil für die Kieslaicher Äsche, Forelle, Barbe und Co. Die Wasser-Temperatur verändert sich ebenfalls vorteilhaft, da sich das Wasser in den flachen Stellen weniger erwärmt als in den Rückstaubereichen.
Für uns als Angelverein würde das eine massive Veränderung der Angelmöglichkeiten ergeben, da die großen Rückstaubereiche wegfallen. Für die Anfangszeit wäre das natürlich eine große Umstellung, da wir uns an die jahrhunderte-alten Gegebenheiten mit unseren Angelgewohnheiten angepasst haben.

Wie ist der aktuelle Stand?
Der erste Vorschlag, die Wehre einfach abzureißen/abzusenken sorgte beim Angelverein Bimbach, Anliegern und Mitbürgern für Aufsehen. In mehreren Veranstaltungen wurde heftig darüber diskutiert. Mittlerweile wurde vom Ingenieurbüro ein neuer Plan für die Wiesenmühle in Bimbach vorgelegt mit dem wir zufrieden sind. Das Wehr wird durch ein Umgehungsgerinne für Fische und andere Wasserlebewesen passierbar gemacht. Die Lösung ist ein guter Kompromiss um die Richtlinien zu erfüllen, gleichzeitig aber nicht zu sehr in unser Gewässer einzugreifen. Die erforderlichen Baumaßnahmen können frühestens Ende 2019 beginnen.
Zu dem Wehr der Wahlenmühle liegen noch keine konkreten Pläne vor, da es sich auf Grund der beengten Platzverhältnisse schwieriger gestaltet.

Wer bezahlt das?
Die Gemeinde Großenlüder hat nach Bemühungen von BGM Werner Dietrich für diese Maßnahme eine Förderung in 7-stelliger Höhe bewilligt bekommen.

Aktueller Stand
Am Gewässer des AVB ist aktuell keine Renaturierung mehr vorgesehen. Die Lüder wird an 2 anderen Abschnitten oberhalb unserer Gewässer renaturiert. Die Fördergelder sind somit aufgebraucht.